Ein Dachstuhlbrand stellt an die Feuerwehren immer besondere Herausforderungen. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Zimmerbrand führen: Die Höhe und die begrenzten Zugänglichkeiten, fehlende Öffnungen zur schnellen Abfuhr von Rauch und Wärme, oftmals eine erhöhte Brandlast (Lager/Speicher) und die brennbare Konstruktion zu besonderen Gefahren.
Das Sachgebiet "Feuerwehr-Hilfeleistung" der DGUV hat ein Information (BGI/GUV-I 8659) erstellt, die den Einsatzkräften der Feuerwehr, der Hilfeleistungsorganisationen und des Katastrophenschutzes einen kurzen Überblick über die neue GHS-Kennzeichung von Gefahrstoffen gibt. Zudem finden sich darin allgemeine Einsatzgrundsätze für Einsätze mit Gefahrstoffen.
Hintergrund:
Im Jahr 2003 veröffentlichte die Vereinten Nationen (UN) das sogenannte "Purple Book", in dem ein "Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS)" beschrieben wird. Mit Inkrafttreten der CLPVerordnung (EG) Nr.1272/2008 am 20.01.2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich. Die CLP-Verordnung vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften auf der Basis des UN-Global Harmonisierten Systems.
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