Rauchmelderpflicht ab 01. Januar 2015
Wir weissen hiermit noch einmal darauf hin das es zwar eine Rauchmelderpflicht gibt aber keine Überprüfungspflicht. Sollten Personen an Ihrer Haustüre klingeln, die Ihre Rauchmelder überprüfen wollen, öffnen sie nicht und melden sie sich sofort über den Notruf 110 bei Ihrer Polizeidienststelle. Die Übergangsfrist für Rauchmelder endet am 31.12.2014. Bisher mussten nur Neubauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für Altbauten gab es bis heute eine Übergangsfrist. Diese Friste endet nun. Ab 01.01.2015 müssen alle Wohnungen in Baden-Würrtemberg mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Anbei deshalb noch einmal ein paar Informationen.
Wussten Sie, dass:
Jedes Jahr in Deutschland 400 Menschen bei Bränden ums Leben kommen.
Jedes Jahr in Deutschland 4000 Brandverletzte zu beklagen sind.
65 % aller Brände tagsüber vorkommen.
35 % aller Brände nachts vorkommen.
70 % aller Brandtoten nachts zu beklagen sind.
35 % aller Brandtoten tagsüber zu beklagen sind.
90 % aller Brandtoten kommen durch den Brandrauch ums Leben,
10 % sterben durch die Einwirkung des Feuers.
Wussten Sie, dass:
Bei der Verbrennung von nur 100g Schaumstoff ca. 250 m³ giftiges Rauchgas entsteht.
Ihre Wohnung mit 100 m² Grundfläche und ca. 2,50 m Deckenhöhe = 250 m³ Rauminhalt, durch die Verbrennung von diesen 100g Schaumstoff komplett mit giftigen Rauchgasen gefüllt wäre.
Dass dies nur ca. 30 Sekunden dauert !
Also Rauchmelder in die Wohnung!
Anbei ein paar Informationen:
Rauchmelderpflicht (PDF Datei PDF Reader notwendig)
Rauchmelderpflicht Innenministerium Baden Württemberg (PDF Datei PDF Reader notwendig)
Smoke Detector (English / PDF Datei PDF Reader notwendig)
Duman Dedektoerue (Türkisch / PDF Datei PDF Reader notwendig)
Rauchmelder retten Leben (bitte anklicken)
Quelle: Inneministerium Baden-Württemberg, Rauchmelder retten Leben